Angaben zum Produkt
Format
Mindestformat: rechtwinklig 148 mm hoch x 105 mm breit
Maximalformat: rechtwinklig 320 mm hoch x 230 mm breit
Kreis-, Oval- oder andere Sonderformate können nicht verarbeitet werden
Einzelblätter
Einzelblätter sind grundsätzlich schlecht zu verarbeiten. Wann immer möglich, sollte die Beilage einen Falz aufweisen.
Wenn es sich trotzdem nicht vermeiden lässt, dürfen Einzelblätter im Format DIN A 6 ein Papiergewicht von
170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2
aufweisen. In jedem Fall muss jedoch mit einer erheblichen Fehlerquote
(Leer- bzw. Doppelbelegungen) gerechnet werden.
Mehrseitige Beilagen
Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Für Beilagen zwischen 8 und 16 Seiten Umfang ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich. Für Beilagen mit mehr als 16 und mehr Seiten kann auch Papier mit 60 g/m2 verwendet werden.
Maximalgewicht
200 g pro Beilage. Das Mindestformat für Beilagen zwischen 150 g und 200 g beträgt DIN A 4. Die maximal verarbeitbare Auflage muss mit dem Verlag abgesprochen werden.
Richtlinien zur Verarbeitung
Falzarten
Gefalzte Beilagen müssen im symmetrischen Kreuz-, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Der letzte (äußere) Falz muss sich dabei an der langen Seite befinden. Leporello- und Altarfalz können nicht verarbeitet werden.
Beschnitt
Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein und dürfen nicht durch Schnitte mit stumpfen Messern, Feuchtigkeit oder Elektrostatik aneinanderhaften.
Zusätzliche Produkte (z.B. Postkarten)
Zusätzliche Produkte sind in der Beilage grundsätzlich an einer Innenseite (bevorzugt der Mittelseite) anzukleben. Das angeklebte Produkt muss dabei ebenfalls den Beilagenspezifikationen entsprechen. Die Leimfläche muss vollständig abgedeckt sein. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem jeweiligen Verlag notwendig. Beilagen, die nur lose inliegende Objekte enthalten (z.B. Katalog mit Bestellformular), können nicht verarbeitet werden.
Rückendrahtheftung / Klebebindung
Bei Rückendrahtheftung soll die verwendete Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angepasst sein.
Beilagen mit Ringösenklammern (Klammern mit ausgestülpter Rundung zum Ablegen in Ordnern) können nicht verarbeitet werden.
Dünne Beilagen sollen grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. Bei Produkten mit Klebebindung kann ein Bruch des Kleberückens beim Einsteckvorgang nicht ausgeschlossen werden.
Perforation
Zwischen dem letzten Falz und einer Perforation einer Beilage muss ein Steg von mindestens 4 mm liegen. Das Schnitt-Steg-Verhältnis der Perforation darf höchstens 2:1 betragen. Andernfalls wird die Perforation während der Verarbeitung aufgerissen.
Sonderwünsche
Sämtliche Sonderwünsche bezüglich Format, Material (z.B. Briefumschläge, Kunststoffbeutel, eingeklebte CD) sind nur nach vorheriger technischer Prüfung durch den jeweiligen Verlag möglich.
Empfehlung für Verpackung und Transport
Anlieferungszustand
Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird.
Durch zu frische Druckfarbe oder ausgetretenen Leim zusammengeklebte, starkelektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
Beilagen mit umgeknickten Ecken („Eselsohren“) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem
(rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar
Lagenbildung
Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 bis 120 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein. Die einzelnen Lagen dürfen nicht verschnürt, verpackt oder verschweißt sein. Falsch gestapelte Beilagen werden entweder nicht verarbeitet oder gegen Mehrkosten in eine verarbeitbare Anordnung gebracht.
Palettierung
Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Die Beilagen sollen gegen Transportschäden (mechanische Beanspruchung und Eindringen von Feuchtigkeit) geschützt sein.Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit Inhalts- und Mengenangabe gekennzeichnet sein.
Begleitpapiere (Lieferschein)
Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss:
– Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe
– Erscheinungsdatum
– Auftraggeber der Beilage
– Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort
– Absender und Empfänger
– Anzahl der Paletten
– Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
– Übereinstimmung des Lieferscheins zur Palettenkarte
Bei Beilagen, die anders konfektioniert angeliefert werden, als im Beilagenauftrag
vereinbart wurde, behält sich der jeweilige Verlag eine Nachberechnung oder eine
kurzfristige Stornierung vor.
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